Drohnenflug rund um den Flughafen Hamburg
Der Luftraum über und um den Flughafen Hamburg, der von der Deutschen Flugsicherung (DFS) kontrolliert wird, fängt am Boden an und umfasst das Gebiet innerhalb der blau gestrichelten Linien (die roten Linien zeigen die Stadtgrenzen Hamburgs). Wenn man ein Flugmodell oder eine unbemannte Luftfahrzeug (UAS) in diesem Bereich fliegen lassen möchte, muss man laut der Luftverkehrsordnung eine Erlaubnis von der DFS einholen. Diese Erlaubnis gilt für Flüge bis zu 50 Meter Höhe über dem Boden oder Wasser, aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie gut sichtbare Wetterbedingungen und das Fehlen von Verkehrsinformationen von der DFS für die Piloten. Nachts sind Flüge nur erlaubt, wenn das Fluggerät deutlich sichtbare Lichter hat. Für spezielle Erlaubnisse muss man sich mindestens 5 Tage vor dem geplanten Flug bei der DFS melden.
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Zurzeit besteht seitens der DFS eine Allgemeinfreigabe für Aufstiege von Flugmodellen und UAS bis zu einer Höhe von 50 Metern über Grund oder Wasser.
Diese Allgemeinfreigabe gilt jedoch nur dann, wenn Sie beim Aufstieg von UAS und Flugmodellen folgende Auflagen der DFS berücksichtigen:
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- Der Aufstieg von Flugmodellen und UAS ist nur bei Sichtwetterbedingungen erlaubt (siehe hierzu SERA-DVO 923/2012; Wolkenuntergrenze 1.500 ft, Sichtweite mehr als 5 km, es gilt das amtliche Flugplatzwetter).
- Die DFS stellt dem Fernpiloten keine Verkehrsinformationen zum Luftverkehr zur Verfügung.
- Bei Nacht darf der Aufstieg nur stattfinden, wenn das Fluggerät mit für andere Luftverkehrsteilnehmer gut sichtbaren Positionslichtern entsprechend SERA ausgerüstet ist.
Drohnenflug am Hamburger Hafen
In Hamburg gibt es besondere Regeln für das Fliegen in der Nähe von Wasserstraßen und im Hafenbereich. Drohnen dürfen nur in einer bestimmten Entfernung zu Schiffen fliegen, müssen Vorrang gewähren und dürfen bestimmte Bereiche nur mit ausreichendem Abstand überfliegen. Für Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten gelten zusätzliche Regeln, wie eine Mindestflughöhe und die Notwendigkeit, Abstände zu Schiffen sicher einzuhalten. Drohnen müssen mit einem Fallschirmsystem oder ähnlichen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein, um Schäden zu vermeiden. Alle diese Maßnahmen sollen die Sicherheit im Schiffsverkehr gewährleisten, und die Hamburg Port Authority behält sich weitere Regelungen vor. Datenschutz und die Rechte Dritter sind dabei ebenfalls zu beachten.
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