Mit dem E-Scooter durch Hamburg – eine einfache Art der Fortbewegung. Doch gibt es in Hamburg einiges zum Abstellen der E-Scooter zu beachten.
Wo darf ich in Hamburg meinen E-Scooter nicht abstellen?
In Hamburg ist das Abstellen von E-Scootern insbesondere an den an Wasser grenzenden Gebieten verboten. Dazu gehören das Nordufer der Norderelbe von der Hafencity im Osten über die Landungsbrücken bis nach Wedel im Westen. Am gesamten Elbufer ist das Abstellen der E-Scooter verboten.
Außerdem dürfen E-Scooter nicht direkt am Ufer der Binnen- und Außenalster abgestellt werden. Auch Kennedybrücke und Lombardsbrücke sind als Parkzone für E-Scooter tabu.
Wer zahlt das Bußgeld?
Bislang oblag es den Anbietern, für Verstöße beim Falschparken aufzukommen und die anfallenden Strafen zu begleichen. Doch einige Verleihfirmen, unter ihnen auch Lime, nehmen nun eine Änderung vor und leiten die Bußgelder an ihre Kunden weiter. Dies bedeutet, dass Kunden, die ihre Fahrzeuge nach der Nutzung nicht korrekt parken, nun selbst zur Zahlung aufgefordert werden. Diese Praxis findet sich ebenfalls in den Nutzungsbedingungen der Unternehmen wieder. In Deutschland müssen Nutzer, die E-Scooter nicht den Vorschriften entsprechend abstellen, je nach Kommune mit einer Geldbuße in Höhe von etwa 30 Euro rechnen.
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